Allgemeine Geschäftsbedingungen (Tagesbetreuung)
§1 Geltungsbereich
- Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen Grafschafter Moorhunde (GM), vertreten durch Magdalena Popiela, Klausheider Weg 21, 48531 Nordhorn und dem/der Auftraggeber/in, im Folgenden als Halter/in bezeichnet. Sie gelten für alle Verträge, die über die Internetseite www.Grafschafter-Moorhunde.de, über sonstige Fernkommunikationsmittel, schriftlich oder persönlich abgeschlossen werden.
- GM behält sich jederzeit die Änderung oder Ergänzung der AGB vor. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt der Buchung geltende Fassung.
- Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung etwaiger abweichender Bedingungen des/der Halter/in widersprochen.
§2 Vertragsgegenstand
- Bei dem zwischen GM und Halter/in geschlossen Vertrag, handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag im Bereich Tagesbetreuung.
§3 Leistungen
- Die Tagesbetreuung stellt eine Erweiterung des Dogwalking da und kann nicht einen in Anspruch genommen werden.
- Die Hunde können morgens zur Betriebsstätte von GM gebracht werden, oder mittags durch GM Zuhause abgeholt werden. Eine Abholung durch GM in den Morgenstunden ist ausgeschlossen.
- Die Hunde können mittags durch GM nach Hause gebracht werden, oder abends von den Besitzern abgeholt werden. Das nach Hause bringen durch GM in den Abendstunden ist ausgeschlossen.
- GM verpflichtet sich,
- die Hunde art- und verhaltensgerecht zu behandeln und sicher zu transportieren.
- beim Ausführen der Hunde das geltende Tierschutzgesetz nach bestem Wissen und Gewissen einzuhalten.
§4 Vertragsschluss
- Mit der Anmeldung zur Tagesbetreuung bietet der/die Halter/in verbindlich einen Vertragsabschluss an. Die Anmeldung ist bindend für den/die Halter/in und verpflichtet zur Zahlung der vereinbarten Angebotsgebühr, die sich aus den jeweils gültigen Preislisten ergibt. Der Vertrag kommt erst mit der Annahme durch GM zustande.
- Nach der erstmaligen Anmeldung per Anmeldeformular, E-Mail, Post oder telefonisch bzw. persönlich, gelten die jeweiligen Anmeldemodalitäten der Tagesbetreuung, der ausgefüllte und unterschriebene Vertrag.
- Der Vertrag kann in Einzelfällen durch die Terminabstimmung zustande kommen und muss nicht gesondert verschriftlicht werden.
- Mit der Anmeldung akzeptiert der/die Halter/in die vorliegenden AGB und bestätigt, von deren Inhalt Kenntnis genommen zu haben.
§5 Preise und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der Homepage (www.Grafschafter-Moorhunde.de) oder auf Anfrage telefonisch oder per E-Mail mitgeteilten Preise und Vergütungen. Die angegebenen Preise verstehen sich in Euro und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Aktuelle Preise und Termine können jederzeit angefragt werden.
- GM behält sich vor, nach vorheriger Absprache mit dem/ der Halter/in, zusätzliche Fahrtkosten, in zur Zeit üblicher Höhe, zu berechnen. Diese ist ggf. ebenfalls der Homepage zu entnehmen oder zu erfragen.
- Die Zahlungen für die Tagesbetreuung werden am Monatsende mit dem Rechnungsversand sofort fällig bis spätestens 7 Tage nach Rechnungserhalt.
- Die Zahlung der Vergütung für die Tagesbetreuung erfolgt in bar, oder per Rechnung am Monatsende. Bei Barzahlung ist die vollständige Vergütung entweder zu Beginn oder am Ende der Inanspruchnahme des Angebots fällig. Bei Zahlungen per Rechnung ist der fällige Betrag mit dem Rechnungsversand sofort fällig bis spätestens 7 Tage nach Rechnungserhalt.
- Ohne fristgerechte Zahlung kommt kein Vertrag zustande und es besteht für den/ die Halter/in keine weitere Teilnahmeberechtigung.
- Der/ die Halter/in ist nicht berechtigt, wegen streitiger Gewährleistungsansprüche die Gebühr zurückzuhalten oder mit nicht anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
- GM ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§6 Stornierung durch den/ die Halter/in
- Eine Terminabsage ist per Telefon, SMS oder E-Mail zu erfolgen.
- Sollte ein/e Halter/in einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, ist er/ sie verpflichtet den Termin 48 Stunden im voraus abzusagen. Bei Absagen von weniger als 48 Stunden oder Nicht-Erscheinen behält sich GM das Recht vor dem/ der Halter/in die kompletten Kosten in Rechnung zu stellen.
- Bei unnötigen Fahrtwegen, die durch das kurzfristige Absagen oder das kurzfristige nicht in Anspruch nehmen der Tagesbetreuung entstehen, behält sich GM das Recht vor, die Kosten dafür in Rechnung zu stellen.
- Verspätungen des/der Halter/in zu vereinbarten Terminen gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung oder zur Verlängerung der Tagesbetreuung.
§7 Pflichten der Halter/innen
- Für alle teilnehmenden Hunde muss eine gültige Hundehalterhaftpflichversicherung spätestens zur ersten Teilnahme nachgewiesen werden. Die Haftpflichtversicherung muss Schäden abdecken, während der Tagesbetreuung eintreten können. Sollte die Haftpflichtversicherung bei auftretenden Schäden nicht haften, haftet in jedem Fall der/ die Halter/in.
- Der Halter versichert, dass sein Hund behördlich angemeldet ist.
- Alle teilnehmenden Hunde müssen altersentsprechend einen gültigen Impfschutz gegen folgende Krankheiten besitzen: Tollwut, Staupe, Parvovirose, Leptospirose und Hepatitis.
- Eine Impfausweiskontrolle durch GM findet zu folgenden Zeiten statt:
- Vor der ersten Teilnahme an der Tagesbetreuung.
- Einmal im Jahr, nach Ablauf des Impfschutzes - GM behält sich vor, den/ die Halter/in rechtzeitig vor Ablauf des Impfschutzes an die Auffrischimpfungen zu erinnern.
- Alle teilnehmenden Hunde sollten regelmäßig entwurmt werden.
- Der/ die Halter/in ist verpflichtet auf fehlende Gesundheit und ansteckende Krankheiten seines Hundes vor Beginn der Tagesbetreuung hinzuweisen.
- Läufige Hündinnen dürfen nur nach vorheriger Absprache an Dienstleistungen von GM teilnehmen - daraus ergibt sich die Pflicht GM frühzeitig über eine Läufigkeit zu informieren
- Der/ die Halter/in ist verpflichtet GM über Aggressionen seines/ ihres Hundes im Vorfeld zu informieren.
- Sollte der/ die Halter/in falsche Angaben zu ihrem Hund gemacht haben, oder Dinge verschwiegen haben, ist er/ sie verpflichtet, seinen/ ihren Hund unverzüglich nach Aufforderung von GM an Ort und Stelle auf eigene Kosten abzuholen.
§8 Stornierung durch Grafschafter Moorhunde
- GM behält sich vor, vom Vertrag zurück zu treten,
- wenn der/die Halter/in sich vertragswidrig verhält oder andere Halter/innen und/ oder deren Hunde gefährdet;
- Der/ die Halter/in ist verpflichtet die Angebotsgebühren im vollen Umfang zu leisten
- bei unvorhergesehenen Ereignissen, z.B. Wetterverhältnissen, Krankheit, die eine Durchführung der Tagesbetreuung unzumutbar machen;
- GM ist verpflichtet einen Ersatzuhrzeit anzubieten und die Tagesbetreuung nachzuholen;
- GM ist verpflichtet die Angebotsgebühren für die betroffenen Tage nicht in Rechnung zu stellen oder die Gebühr zu erstatten;
- GM behält sich ebenfalls vor nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen den/die Halter/in vom Angebot auszuschließen;
- GM wird dem/ der Halter/in die bezahlte Gebühr anteilig zu den in Anspruch genommenen Tagen erstatten oder in Rechnung stellen;
- wenn Halter/innen und/ oder sein/ ihr teilnehmender Hund eine Störung oder Gefahr für den reibungslosen Ablauf der Tagesbetreuung darstellen, oder Anweisungen von GM nicht Folge geleistet wird.
- GM wird dem/ der Halter/in die bezahlte Gebühr anteilig zu den in Anspruch genommenen Tagen erstatten oder in Rechnung stellen;
§9 Haftung
- Eine Haftung durch GM für Körper- oder Sachschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, es lägen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.
- Der/ die Halter/in bleibt Eigentümer/in des Tieres nach §833 BGB. Für Schäden, die während der Betreuungszeit entstehen könnten, übernimmt GM keine Haftung.
- Für Schäden, die der Hund bei Dritten verursacht, haftet nach §834 BGB GM, soweit eine von GM für alle Fälle dieser Art abzuschließende Betriebshaftpflichtversicherung den entsprechenden Schaden abdeckt. Eine von GM zu leistende Eigenbeteiligung hat der/die Halter/in zu erstatten bzw. hat den Schaden zu tragen, sofern die Betriebshaftpflichtversicherung die Haftung nicht übernimmt und somit kein Verschulden durch GM nachweisbar ist.
- GM haftet für keinerlei Schäden, bzw. Verletzungen, die durch Auseinandersetzungen zwischen den Hunden entstehen können.
- Trotz sorgfältiger Betreuung kann es passieren, dass ein Hund entweicht und nicht auffindbar ist. Sollte der Hund trotz aller Bemühungen nicht gefunden werden, besteht kein Schadensersatzanspruch und GM haftet in keinerlei Form.
- GM schließt eine Haftung für Schäden an persönlichen Gegenständen der Halter/innen aus, die während der Betreuungszeit mitgegeben werden, z.B Kissen, Leinen, Halsbänder, Spielzeug.
- GM haftet nicht für Schäden oder Beschmutzungen, die in der Wohnung des Hundehalters, vom eigenen Hund verursacht werden.
§10 Urheberrecht
- Alle Unterlagen (Schrift, Bild, Ton, E-Mail, Video) von GM, die ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung nicht vervielfältigt oder verbreitet werden.
§11 Abonnement
- Gebuchte Monatsabos laufen unbefristet und sind mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat schriftlich (E-Mail oder Post) oder über das Kundenportal auf www.Grafschafter-Moorhunde.de kündbar.
- Monatsabos können in Einzelfällen, nach vorheriger Rücksprache mit GM pausiert werden - dadurch entsteht kein automatischer Anspruch auf eine Pause.
- Fortbildungen, Seminare oder Urlaube werden von GM möglichst frühzeitig angekündigt. Diese Ausfälle sind bereits im Abo-Preis berücksichtigt und werden nicht erstattet.
§12 Sonstiges
- Der/die Halter/in erklärt sich damit einverstanden, dass seine/ihre durch GM erhobenen Daten elektronisch gespeichert werden. Diese Daten werden nicht ohne Genehmigung an Dritte weitergegeben.
- Digitale Foto- und Videoaufnahmen, die erstellt werden, sind Eigentum von GM. Mit der Veröffentlichung und Verwendung von Foto- und Videoaufnahmen auf der Webseite, den Social-Media-Kanälen oder für Ausbildungszwecke, ist der/die Halter/in einverstanden.
- Alle zur Durchführung des Auftrags notwendigen Hilfsmittel wie: Reißfeste Leine, Decken, Transportboxen, Tierfutter, usw. stellt GM zur Verfügung - Auf individuelle Wünsche der Halter/innen kann in der Regel nicht eingegangen werden - soweit eine Unverträglichkeit bei einzelnen Hunden vorliegt muss der/ die Halter/in Futter für seinen/ ihren Hund zur Verfügung stellen.
- Hält GM eine tierärztliche Behandlung für dringend erforderlich, ist GM bevollmächtigt, den Hund im Auftrag des/ der Halters/ Halterin unverzüglich einem Tierarzt seiner Wahl vorzustellen. Der/ die Halter/in verpflichtet sich, die dadurch entstehenden Kosten und eventuelle Nebenkosten zu tragen und GM von Ansprüchen Dritter freizuhalten.
- Den Halter/innen ist bekannt, dass die Hunde in Gruppenhaltung betreut werden und es dabei zu Auseinandersetzungen zwischen den Hunden kommen kann, die zu Verletzungen führen können.
§ 13 Schlüssel
- Die Abholung, bzw. Übergabe der Schlüssel erfolgt nach Absprache am Standort der Auftragserfüllung vor dem ersten Dienstleistungstermin, bzw. zum Termin selbst, wenn der/ die Halter/in anwesend ist.
- Sollte am Ende des Vertragsverhältnisses eine Schlüsselübergabe nicht persönlich erfolgen, dann entfällt jegliche Haftung durch GM, wenn z.B. beim Deponieren des Schlüssels an einem definierten Ort oder beim Einwurf in den Briefkasten ein Schaden entsteht (Einbruch, Diebstahl)
- GM versichert, dass die Schlüssel in einem Schlüsseltresor verwahrt werden, um einen Zugriff durch z.B. Diebstahl zu verhindern. Die benötigten Schlüssel werden am jeweiligen Tag aus dem Tresor genommen und nach Dienstleistung wieder eingeschlossen.
§14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam bzw. undurchführbar sein oder unwirksam bzw. undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
§15 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist das Amtsgericht Nordhorn.
Stand 21.08.2022